TESTPFLICHT UND SCHULBETRIEB NACH DEN OSTERFERIEN AB DEM 25. APRIL 2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Verantwortliche der Ausbildungsbetriebe,
mit den verlinkten Schreiben legt das Kultusministerium die Regelungen für den Schulbetrieb und Schultestungen nach den Osterferien dar. Es erläutert ferner die Befreiung von Absonderungspflichten gemäß § 5 CoronaVO Absonderung in allen Schulen ab dem 25.04.2022: „Grundsätzlich wird für Schülerinnen und Schüler bei Auftreten eines positiven Falls in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe keine Quarantänepflicht als Kontaktperson mehr bestehen.“ Ein freiwilliges Testangebot besteht für alle Schulen ausgenommen den SBBZs nicht mehr.
Die weiteren Details entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Kultusministeriums.
- Siehe Link: Schreiben des Kultusministeriums zum Schulbetrieb nach den Osterferien vom 14 April 2022 (PDF)
- Anhang Info zur Kontaktpersonennachverfolgung: Umgang mit KPNV nach Ostern (PDF)
- BITTE WEITER BEACHTEN:
- Im Klassenraum gibt es kein förmliches Abstandsgebot von 1,5 m mehr, jedoch sollte möglichst Abstand gehalten werden.
- Der Mindestabstand soll auf den Begegnungsflächen weiter, wo möglich, eingehalten werden.
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske entfällt, wird aber dringend empfohlen.
Herzliche Grüße
Bernd Vogt, Schulleiter
Informationen zur Corona-Selbsttestung ab dem 19.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz soll weiterhin gewährleistet werden, soweit es das Pandemiegeschehen zulässt. Ab dem 19. April 2021 soll in Stadt- und Landkreisen mit einer hohen Zahl an Neuinfektionen eine indirekte Testpflicht eingeführt werden. Für die Selbsttestung benötigen wir Ihre Einwilligungserklärungen. Ohne Abgabe dieser Erklärung können Sie nicht am Unterricht teilnehmen.
Download:
Anschreiben und Information von Herr Vogt (Schulleiter) »»
Einwilligungserklärung »»
Informationen zur Corona-Selbsttestung »»
Herzliche Grüße
Bernd Vogt
(Schulleiter)
Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen
Die Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sind von allen am Schulleben Beteiligten zum gegenseitigen Schutz unbedingt einzuhalten:
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP 2, KN95, N95: Zum Schutze aller ist innerhalb des Schulgeländes, des Schulgebäudes und auch im Unterrichtsraum eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken). Eine weitere Ausnahme gilt für die Pausenzeiten. Solange die Personen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können Sie die Maske abnehmen.
- Im Klassenraum gibt es kein förmliches Abstandsgebot von 1,5 m mehr, jedoch sollte möglichst Abstand gehalten werden
- Abstandsgebot auf den Begegnungsflächen: möglichst Abstand von 1,5 m halten.
- Sofort den Klassenraum aufsuchen.
- Die Pausen sind möglichst im Unterrichtsraum oder im Innenhof zu verbringen oder die entsprechenden Fachräume für den nachfolgenden Unterricht aufzusuchen.
- Regelmäßiges Lüften der Klassenräume.
- Gründliche Händehygiene.
- Husten- und Niesetikette.
- Kontakte zu anderen Klassen vermeiden
- Bei Krankheitszeichen in jedem Fall zu Hause bleiben. – Falls Sie aufgrund einer relevanten Vorerkrankung einer Risikogruppe angehören, informieren sich bitte eigenständig bei Ihrem Arzt, ob eine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich ist. Bei Nichtteilnahme informieren Sie bitte die Schule. Weitere Informationen bezüglich der Risikogruppen können Sie der Seite FAQs der Homepage des Kultusministeriums entnehmen.
- Weitere Informationen »»
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen (link pdf LGA)
Lernplattform Moodle
Der Unterricht kann weiterhin zur Unterstützung über Moodle»» stattfinden. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie in den Anmeldungsinformation »»
Kultusministerium: Schriftliche Prüfungstermine / Zentrale Klassenarbeiten
Auf den Internetseiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg werden die Termine für Abschlussprüfungen und Zentrale Klassenarbeiten veröffentlicht. Über den externen Link gelangen Sie direkt auf die Seite mit wichtigen Informationen zu schriftlichen Abschlussprüfungen und zentralen Klassenarbeiten:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport – Prüfungen »»
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport – Corona »»
Erreichbarkeit
Die Schulleitung ist während der Öffnungszeiten des Sekretariats an der Schule Die Schulleitung ist während der Öffnungszeiten des Sekretariats an der Schule erreichbar. Kontakt »»
Alle Lehrerinnen und Lehrer sind über ihre Dienst-E-Mail (nachname@gsravensburg.de) zu erreichen.