„Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 16. März 2020 eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 erlassen. Mit sofortiger Wirkung ist aus diesem Grund unter anderem die Nutzung schulischer Gebäude und angrenzender Sportstätten für nichtschulische Zwecke bis auf weiteres untersagt.
Darunter fallen u.a.:
- Sportangebote in Sporthallen
- Kurse in schulischen Schwimmbädern
- Kurse und Angebote der Kammern bzw. Innungen in schulischen Räumen
- Fort- bzw. Infoveranstaltungen an den Schulen
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und für Ihren Beitrag zur Verlangsamung der Virusausbreitung!“